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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von i.t.@experts 

1 Allgemeines 
Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich aufgrund dieser 
Bedingungen. Wir erkennen entgegenstehende Bedingungen auch dann nicht 
an, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn wir uns auf Schreiben des Vertragspartners beziehen, in denen auf seine Bedingungen Bezug 
genommen wird. Unsere AGB gelten bei allen Verträgen mit Unternehmern, 
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Spätestens mit der 
Annahme der Ware gelten unsere AGB als angenommen. Entgegenstehende 
oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers gelten 
nur, wenn wir schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben. 
2 Angebot und Vertragsschluss 
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend (unverbindlich). Ein Vertrag kommt erst 
mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. 
2.2 Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Angaben zum Liefergegenstand (z.B. technische Daten, Toleranzen, Maße, Gewichte etc.) und seine 
Darstellung sind annähernde Beschreibungen. Handelsübliche Änderungen der 
Liefergegenstände bleiben vorbehalten, soweit sie den Käufer nicht unzumutbar 
beeinträchtigen und soweit sie die Gebrauchsfähigkeit der Kaufsache nicht 
berühren. 
3 Preise 
3.1 Unsere Preise sind Nettopreise. Die im Zeitpunkt der Lieferung und / oder 
Leistung gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Die 
Rechnungsstellung erfolgt in EURO, bzw. in Ausnahmefällen in US-Dollar. 
Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. 
3.2 Die Preise verstehen sich ab Lager Deggendorf. 
 
4 Leistungs- und Lieferzeit sowie –modalitäten 
4.1 Ist eine bestimmte Zeit für unsere Lieferungen und / oder Leistungen nicht 
angegeben, so erfolgen diese nach Möglichkeit. Wir sind berechtigt, auch vor 
einer angegebenen Zeit und vor Ablauf einer angegebenen Frist zu liefern und / 
oder zu leisten. Außerdem sind wir berechtigt, Teilleistungen und / oder –
lieferungen zu erbringen. Angegebene Fristen für unsere Lieferungen und 
Leistungen beginnen mit dem Datum unserer Aufträge zu laufen. Liefer- und 
Leistungsfristen sowie Liefer- und Leistungszeiten sind eingehalten, wenn wir 
bis zu ihrem Ablauf einen Versandauftrag erteilt oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. 
4.2 Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens 
liegen und die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt 
nicht abwenden konnten – gleichviel, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten 
eintreten – etwa höhere Gewalt (z.B. Krieg, Feuer und Naturkatastrophen), 
Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw. – sind wir 
berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die 
Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Die gleichen Rechte 
stehen uns im Falle von Streik oder Aussperrungen bei uns oder unseren Vorlieferanten zu. Wir werden dem Besteller dies unverzüglich mitteilen und von ihm 
bereits erbrachte Leistungen unverzüglich zurückerstatten. Rechtzeitige und 
richtige Selbstbelieferung, glückliche Ankunft sowie die Erteilung von Ein- und 
Ausfuhrlizenzen und der Bestand der Aus- und Einfuhrmöglichkeiten bleiben 
vorbehalten. 
4.3 Bei Lieferverzug gilt Ziffer 8 entsprechend. 
5 Lieferung und Gefahrenübergang 
5.1 Die Gefahr geht bei einer Holschuld mit Aussonderung der Ware und vereinbarungsgemäßer Bereitstellung auf den Besteller über. Gleiches gilt bei 
Schickschulden ab der Übergabe an die Transportperson. Bei Bringschulden 
geht die Gefahr mit Verlassen des Werkgeländes über. Gleiches gilt im Falle 
des Gläubigerverzuges. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf oder bei einer Bringschuld erst mit der Übergabe der Ware auf den 
Käufer über. 
5.2 Versenden wir die Liefergegenstände auf Wunsch des Bestellers nach einem 
von ihm angegebenen Bestimmungsort, so wählen wir Beförderungswesen und 
–mittel mangels besonderer Weisung des Bestellers nach bestem Ermessen und 
ohne Haftung für billigste und schnellste Beförderung. 
 
6 Sach- und Rechtsmängelhaftung bei Kaufverträgen 
Für Mängel der Lieferung haften wir wie folgt, sofern der Besteller Kaufmann 
ist aber nur im Falle der ordnungsgemäßen Erfüllung der Untersuchungs- und 
Rügepflichten aus § 377 HGB (die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen): 
6.1 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir zur Beseitigung des 
Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Voraussetzung dafür ist bei Geschäften mit Unternehmern, dass es sich 
um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Bei Verträgen mit Unternehmern 
steht uns auch das Wahlrecht bei der Nacherfüllung zu. 
6.2 Sollte die in Absatz 1 genannte Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, steht dem Besteller das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften 
zurückzutreten; dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung oder 
Verweigerung der Nacherfüllung, ebenso wenn diese zum zweiten Male misslingt. Weitere Ansprüche des Bestellers gleich aus welchem Rechtsgrunde sind 
entsprechend Ziffer 8 ausgeschlossen oder beschränkt. 
6.3 Es besteht keine Gewähr für Schäden aus folgenden Gründen: Ungeeignete 
oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Benutzung durch 
den Besteller oder Dritte, üblicher Verschleiß, übermäßige Beanspruchung, 
ungeeignete Betriebsmittel, unsachgemäße, ohne vorherige Genehmigung durch 
uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Bestellers 
oder Dritter. 
6.4 Ansprüche wegen Mängeln verjähren im Geschäftsverkehr mit Unternehmern in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache, sofern uns kein Vorsatz, 
keine grobe Fahrlässigkeit und keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fallen. Bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, tritt Verjährung erst nach fünf Jahren ein. Die Ansprüche 
auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, 
soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Besteller kann im Falle des 
Satzes 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund 
des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde. Eine Umkehr der 
Beweislast ist nicht bezweckt. 
6.5 Zusicherungen und Garantien (insb. bzgl. der Kompatibilität von 
i.t.@experts-Produkten mit anderen Hard- und Softwaresystemen) sind nur 
dann wirksam abgegeben, wenn wir sie schriftlich gewähren. 
7 Werk- und Werklieferungsverträge, Dienstverträge 
7.1 Für Mängel werkvertraglicher Leistungen leisten wir entsprechend Ziffern 
6.1 – 6.3, 6.5 Gewähr. Dem Besteller steht das gesetzliche Recht zur Selbstvornahme nach Maßgabe des § 637 BGB zu. 
7.2 Die Ansprüche auf Nacherfüllun