Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von
i.t.@experts
1 Allgemeines
Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auch
ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich
aufgrund dieser
Bedingungen. Wir erkennen entgegenstehende Bedingungen auch
dann nicht
an, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn wir uns
auf Schreiben des Vertragspartners beziehen, in denen auf seine
Bedingungen Bezug
genommen wird. Unsere AGB gelten bei allen Verträgen mit
Unternehmern,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen. Spätestens mit der
Annahme der Ware gelten unsere AGB als angenommen.
Entgegenstehende
oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des
Bestellers gelten
nur, wenn wir schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt
haben.
2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend (unverbindlich). Ein
Vertrag kommt erst
mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung
zustande.
2.2 Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Angaben
zum Liefergegenstand (z.B. technische Daten, Toleranzen, Maße,
Gewichte etc.) und seine
Darstellung sind annähernde Beschreibungen. Handelsübliche
Änderungen der
Liefergegenstände bleiben vorbehalten, soweit sie den Käufer
nicht unzumutbar
beeinträchtigen und soweit sie die Gebrauchsfähigkeit der
Kaufsache nicht
berühren.
3 Preise
3.1 Unsere Preise sind Nettopreise. Die im Zeitpunkt der
Lieferung und / oder
Leistung gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer wird zusätzlich
berechnet. Die
Rechnungsstellung erfolgt in EURO, bzw. in Ausnahmefällen in
US-Dollar.
Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten
Preise.
3.2 Die Preise verstehen sich ab Lager Deggendorf.
4 Leistungs- und Lieferzeit sowie –modalitäten
4.1 Ist eine bestimmte Zeit für unsere Lieferungen und / oder
Leistungen nicht
angegeben, so erfolgen diese nach Möglichkeit. Wir sind
berechtigt, auch vor
einer angegebenen Zeit und vor Ablauf einer angegebenen Frist
zu liefern und /
oder zu leisten. Außerdem sind wir berechtigt, Teilleistungen
und / oder –
lieferungen zu erbringen. Angegebene Fristen für unsere
Lieferungen und
Leistungen beginnen mit dem Datum unserer Aufträge zu laufen.
Liefer- und
Leistungsfristen sowie Liefer- und Leistungszeiten sind
eingehalten, wenn wir
bis zu ihrem Ablauf einen Versandauftrag erteilt oder dem
Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
4.2 Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb
unseres Willens
liegen und die wir trotz der nach den Umständen des Falles
zumutbaren Sorgfalt
nicht abwenden konnten – gleichviel, ob sie bei uns oder einem
Unterlieferanten
eintreten – etwa höhere Gewalt (z.B. Krieg, Feuer und
Naturkatastrophen),
Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw. –
sind wir
berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten oder die
Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Die
gleichen Rechte
stehen uns im Falle von Streik oder Aussperrungen bei uns oder
unseren Vorlieferanten zu. Wir werden dem Besteller dies
unverzüglich mitteilen und von ihm
bereits erbrachte Leistungen unverzüglich zurückerstatten.
Rechtzeitige und
richtige Selbstbelieferung, glückliche Ankunft sowie die
Erteilung von Ein- und
Ausfuhrlizenzen und der Bestand der Aus- und
Einfuhrmöglichkeiten bleiben
vorbehalten.
4.3 Bei Lieferverzug gilt Ziffer 8 entsprechend.
5 Lieferung und Gefahrenübergang
5.1 Die Gefahr geht bei einer Holschuld mit Aussonderung der
Ware und vereinbarungsgemäßer Bereitstellung auf den Besteller
über. Gleiches gilt bei
Schickschulden ab der Übergabe an die Transportperson. Bei
Bringschulden
geht die Gefahr mit Verlassen des Werkgeländes über. Gleiches
gilt im Falle
des Gläubigerverzuges. Ist der Käufer Verbraucher, geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen
Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf oder bei
einer Bringschuld erst mit der Übergabe der Ware auf
den
Käufer über.
5.2 Versenden wir die Liefergegenstände auf Wunsch des
Bestellers nach einem
von ihm angegebenen Bestimmungsort, so wählen wir
Beförderungswesen und
–mittel mangels besonderer Weisung des Bestellers nach bestem
Ermessen und
ohne Haftung für billigste und schnellste
Beförderung.
6 Sach- und Rechtsmängelhaftung bei Kaufverträgen
Für Mängel der Lieferung haften wir wie folgt, sofern der
Besteller Kaufmann
ist aber nur im Falle der ordnungsgemäßen Erfüllung der
Untersuchungs- und
Rügepflichten aus § 377 HGB (die Mängelrüge hat schriftlich zu
erfolgen):
6.1 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir zur
Beseitigung des
Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt
(Nacherfüllung). Voraussetzung dafür ist bei Geschäften mit
Unternehmern, dass es sich
um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Bei Verträgen mit
Unternehmern
steht uns auch das Wahlrecht bei der Nacherfüllung
zu.
6.2 Sollte die in Absatz 1 genannte Nacherfüllung unmöglich
sein oder fehlschlagen, steht dem Besteller das Wahlrecht zu,
entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom
Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften
zurückzutreten; dies gilt insbesondere bei der schuldhaften
Verzögerung oder
Verweigerung der Nacherfüllung, ebenso wenn diese zum zweiten
Male misslingt. Weitere Ansprüche des Bestellers gleich aus
welchem Rechtsgrunde sind
entsprechend Ziffer 8 ausgeschlossen oder
beschränkt.
6.3 Es besteht keine Gewähr für Schäden aus folgenden Gründen:
Ungeeignete
oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder
Benutzung durch
den Besteller oder Dritte, üblicher Verschleiß, übermäßige
Beanspruchung,
ungeeignete Betriebsmittel, unsachgemäße, ohne vorherige
Genehmigung durch
uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens
des Bestellers
oder Dritter.
6.4 Ansprüche wegen Mängeln verjähren im Geschäftsverkehr mit
Unternehmern in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache,
sofern uns kein Vorsatz,
keine grobe Fahrlässigkeit und keine Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit zur Last fallen. Bei einer Sache, die
entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk
verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht
hat, tritt Verjährung erst nach fünf Jahren ein. Die
Ansprüche
auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind
ausgeschlossen,
soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Besteller
kann im Falle des
Satzes 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern,
als er aufgrund
des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde.
Eine Umkehr der
Beweislast ist nicht bezweckt.
6.5 Zusicherungen und Garantien (insb. bzgl. der Kompatibilität
von
i.t.@experts-Produkten mit anderen Hard- und Softwaresystemen)
sind nur
dann wirksam abgegeben, wenn wir sie schriftlich
gewähren.
7 Werk- und Werklieferungsverträge, Dienstverträge
7.1 Für Mängel werkvertraglicher Leistungen leisten wir
entsprechend Ziffern
6.1 – 6.3, 6.5 Gewähr. Dem Besteller steht das gesetzliche
Recht zur Selbstvornahme nach Maßgabe des § 637 BGB
zu.
7.2 Die Ansprüche auf Nacherfüllun